Soziale Hilfen sind überaus komplex. Neben den je individuellen Lebensumständen der Adressat*innen sowie den Interaktionen mit den und zwischen den verschiedenen Fachkräften sind sie ebenfalls orientiert an rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen und an unterschiedlichen organisationalen Logiken. In unserem Kolloquium sind wir gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Klatetzki (Universität Siegen) der Bedeutsamkeit von Organisationslogiken und deren Folgen für soziale Hilfen auf den Grund gegangen. In seinem Vortrag skizzierte er am Beispiel der Einführung des § 8a SGBVIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung mögliche Folgen aus einer organisationstheoretischen Perspektive. In der anschließenden Diskussion konnten spannende Bezüge insbesondere zu den fünf Leitfragen des Kollegs hergestellt werden.